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Anmeldungen für 17. Strassenbauprogramm des Kantons

14. März 2017
Bis 31. März 2017 haben die Gemeinden Zeit, Strassenbauvorhaben zur Aufnahme ins 17. Strassenbauprogramm des Kantons anzumelden.
Das Strassengesetz sieht für den Kanton den Erlass mehrjähriger Strassenbauprogramme vor, die Auskunft über die geplanten Bauvorhaben, den dafür erforderlichen Rahmenkredit und dessen Finanzierung geben. Das aktuelle, 16. Strassenbauprogramm läuft Ende 2018 aus.

Der Kanton hat nun die Gemeinden eingeladen, ihre Anträge für Kantonsstrassenvorhaben zu Handen des 17. Strassenbauprogramms (für die Jahre 2019 - 2023) einzureichen.

Der Gemeinderat hat davon fristgerecht Gebrauch gemacht und verschiedene grössere und kleinere Projekte angemeldet. Bei den grossen fallen insbesondere der Autobahnanschluss A1 Witen und die dazugehörigen flankierenden Massnahmen ins Gewicht.

Weniger umfangreich aber dennoch wichtig sind beispielsweise die Projekte zur Vergrösserung des Dorfbach-Durchlasses bei der St. Gallerstrasse, die Umgestaltung des Bahnüberganges im Rietli mit einer neuen Personenunterführung zum See oder der neue Bahnweg zwischen Klosterstrasse und Industriestrasse Rorschach.

Die Bruggmühlestrasse, die Hauptstrasse mit Dorfplatzkreisel und die Sulzstrasse sind heute als Kantonsstrassen eingeteilt. Mit dem Bau des Autobahnanschlusses soll diese Achse wieder an die Gemeinde gehen. Der Gemeinderat beantragt über das 17. Strassenbauprogramm, die Rückstufung vorzunehmen, sobald die Projekte aus der Zentrumsentwicklung rechtskräftig sind. Für die Neugestaltung der Hauptstrasse und den Dorfplatzkreisel besteht damit mehr Spielraum, weil für Kantonsstrassen strengere Normen gelten. Dieses Vorgehen ist mit dem Kanton abgesprochen.

Bild Hauptstrasse
Die neue Hauptstrasse wird als Gemeindestrasse geplant. Die Entlassung aus dem Kantonsstrassennetz soll über das 17. Strassenbauprogramm erfolgen.

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