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Referendumsverfahren

14. August 2017
Der Gemeinderat Goldach hat gestützt auf Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) genehmigt:

Teilzonenplan Grünhof

Nachdem das öffentliche Planauflageverfahren und das Einspracheverfahren abgeschlossen sind, wird der Teilzonenplan in Anwendung von Art. 30 BauG dem fakultativen Referendum unterstellt.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 15. August bis 25. September 2017, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 289 gültige Unterschriften notwendig. Der Teilzonenplan kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) oder nachstehend eingesehen werden.

Goldach, 14. August 2017

Gemeinderat Goldach
Teilzonenplan Grünhof
Teilzonenplan Grünhof

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