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Allgemeinverfügung

21. September 2017
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39ff. des Reglementes über Ruhe, Ordnung und Sicherheit folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation

für folgende, bei Bedarf zu überwachende Gebiete:
  • Oberstufenzentrum
  • Schulhaus Rosenacker
  • Schulhaus Kirchenfeld
  • Kindergarten Blumenstrasse
  • Kindergarten Neumühle
  • Kindergarten Haini-Rennhas
  • Jugendzentrum
  • Garderobengebäude Dammweg
  • Technisches Zentrum Marmorsäge
  • Rathaus
  • Gemeindewerkhof
  • Freibad Seegarten
  • Hafen Rietli

Die Allgemeinverfügung erfolgt vorsorglich, damit die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bei Bedarf gegeben ist.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen erhoben werden.

Gemeinderat Goldach

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