Allgemeinverfügung
Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation
für folgende, bei Bedarf zu überwachende Gebiete:
- Oberstufenzentrum
- Schulhaus Rosenacker
- Schulhaus Kirchenfeld
- Kindergarten Blumenstrasse
- Kindergarten Neumühle
- Kindergarten Haini-Rennhas
- Jugendzentrum
- Garderobengebäude Dammweg
- Technisches Zentrum Marmorsäge
- Rathaus
- Gemeindewerkhof
- Freibad Seegarten
- Hafen Rietli
Die Allgemeinverfügung erfolgt vorsorglich, damit die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bei Bedarf gegeben ist.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen erhoben werden.
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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