Bürgerschaftsentscheid
Teilzonenplan Zentrum/Mühlegut
Während der Referendumsfrist vom 6. Oktober bis 14. November 2017 ist keine Urnenabstimmung verlangt worden. Die Bürgerschaft hat dem Erlass somit zugestimmt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 30 Abs. 3 BauG wird der Entscheid der Bürgerschaft unter Eröffnung einer Rekursfrist von 14 Tagen amtlich bekannt gemacht. Zustimmende Entscheide können mit Rekurs angefochten werden, wenn der Rekurrent im Auflageverfahren Einsprache erhoben hat. Rekurse sind schriftlich und begründet an das Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, zu richten.
Goldach, 20. November 2017
Gemeinderat Goldach