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Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

6. Dezember 2017
Das Kreisgericht Rorschach hat am 2. Oktober 2017 das nachfolgende gerichtliche Verbot erlassen:

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:

«Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 413, Sulzstrasse 3, Goldach, unter Androhung einer Busse bis CHF 500.00 verboten. Berechtigt sind Mieter der entsprechenden Parkfelder.»

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 24. November 2017

Kreisgericht Rorschach

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