Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)
Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:
«Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 413, Sulzstrasse 3, Goldach, unter Androhung einer Busse bis CHF 500.00 verboten. Berechtigt sind Mieter der entsprechenden Parkfelder.»
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.
Rorschach, 24. November 2017
Kreisgericht Rorschach