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Referendumsverfahren

8. Dezember 2017
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 25 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Umweltschutzgesetzgebung (sGS 672.1), Art. 3ff. des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und in Ausführung von Art. 11 Abs. 1, Art. 12 und 16 Abs. 1, Art. 43 und 47 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01) sowie Art. 13ff. und 35 der Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1; abgekürzt LRV) genehmigt:

Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen

Der Erlass untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 9. Dezember 2017 bis 17. Januar 2018, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 289 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) oder nachstehend eingesehen werden.

Goldach, 8. Dezember 2017

Gemeinderat Goldach

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