Feuerungskontrolle wird liberalisiert
Das übergeordnete Recht lässt eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle zu. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Regelung im Gemeindereglement vorgesehen ist. Die notwendige Erneuerung des Reglements über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen hat der Gemeinderat nun beschlossen. Sobald dieses rechtskräftig ist, dürfen auch private Service- und Messunternehmen die Emissionsmessungen durchführen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen und mit der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.
Der bisherige Feuerungskontrolleur übernimmt neu die Fachstelle für die Feuerungskontrolle und ist damit zuständig für die administrative Verwaltung der Anlagedaten. Zudem übernimmt er die Emissionsmessungen von Anlagen, welche nicht von privaten Unternehmen kontrolliert werden.
Die Kosten für die periodische Emissionsmessung gehen neu zu Lasten der Eigentümer der Anlagen. Der Gemeinderat hat zusammen mit dem neuen Reglement auch den überarbeiteten Tarif erlassen.
Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen untersteht vom 9. Dezember 2017 bis 17. Januar 2018 dem fakultativen Referendum.