Referendumsvefahren
Beschulungsvertrag mit der Gemeinde Untereggen für den Oberstufenbereich
Der neue Vertrag ersetzt den bestehenden aus dem Jahr 2004 und soll auf Beginn des Schuljahres 2018/19 in Kraft treten. Er untersteht in Anwendung von Art. 23 lit. b Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum.
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 23. April bis 1. Juni 2018, schriftlich beim Gemeinderat, Hauptstrasse 2, Postfach 95, 9403 Goldach, einzureichen. Für das Zustandekommen sind 289 gültige Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig.
Der Beschulungsvertrag kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A13) eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Goldach, 20. April 2018
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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Beschulungsvertrag Untereggen.pdf | Download | 0 | Beschulungsvertrag Untereggen.pdf |