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Gemeinde darf grosse Erbschaft entgegennehmen

11. April 2018
Am 6. Juni 2015 ist Hans Peter Zingg verstorben. Er hinterlässt keine direkten Angehören und hat deshalb in einer letztwilligen Verfügung über seinen Nachlass befunden. Darin ist unter anderen auch die Gemeinde Goldach als Erbin eingesetzt.

In diesem Frühjahr konnte die Erbteilung abgeschlossen werden. Der Gemeinde stehen Fr. 240'869.03 zu. Sie hat das Geld bereits erhalten. Es fliesst - gemäss dem Willen des Erblassers - in einen Fonds für Bedürftige und Benachteiligte.

Der Gemeinderat freut sich über das grosszügige Geschenk und wird Hans Peter Zingg ein ehrendes Andenken bewahren.

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