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Feuerwehr schränkt Dienstleistungen an Dritte ein

26. April 2018
Die Feuerwehr wird in Zukunft keinen Verkehrs- und Ordnungsdienst für Anlässe von Privaten, Vereinen oder Unternehmen mehr übernehmen. Sie überlässt diese Dienstleistungen den privaten Anbietern.
Das Gesetz über den Feuerschutz ermöglicht es den Feuerwehren, den Verkehrs- und Ordnungsdienst für Dritte, zum Beispiel bei Festanlässen, zu übernehmen. Sie steht dabei auch in direkter Konkurrenz zu privaten Anbietern.

Der Verkehrsdienst der Goldacher Feuerwehr ist eine Milizorganisation, die an 365 Tagen pro Jahr rund um die Uhr für Ernstfalleinsätze verfügbar sein muss. Er hat nicht die Kapazität, um zusätzlich sämtliche Bedürfnisse privater Veranstalter abzudecken. Die Feuerwehr musste die Erfahrung machen, dass Absagen immer wieder schlecht ankommen. Oftmals wird diese Dienstleistung der Feuerwehr als selbstverständlich angesehen und entsprechend erwartet.

Die Gleichbehandlung aller Veranstalter ist der Feuerwehr ein Anliegen. Sie wird deshalb in Zukunft den Verkehrs- und Ordnungsdienst einzig noch für Anlässe von öffentlich-rechtlichen Institutionen übernehmen, beispielsweise für den Fastnachtsumzug der Schule oder den Weissen Sonntag der Kirche.

Für die übrigen Veranstaltungen steht die Feuerwehr für Sicherheitsfragen noch beratend zur Verfügung, verweist ansonsten aber auf die privaten Dienstleister.
Verkehrsdienst im Einsatz
Der Verkehrsdienst der Feuerwehr kann nebst den ordentlichen Einsätzen nicht alle privaten Bedürfnisse abdecken.

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