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Teilzonenplan Zentrum/Mühlegut ist rechtskräftig

19. Juni 2018
Mit Verfügung vom 30. Mai 2018 genehmigte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation den Teilzonenplan Zentrum/Mühlegut. Dieser ist damit rechtskräftig und ebnet den Weg für eine optimale Entwicklung im Dorfzentrum.

Der Teilzonenplan Zentrum/Mühlegut bereinigt die Bauzonen im Entwicklungsgebiet Mühlegut. Die Siedlungsgrenze liegt neu beim Industriegleis der Bruggmühle Goldach AG. Zwischen dem Gleis und dem Sportplatz Dammweg folgt neu eine Grünzone, die dereinst als Goldachpark aufgewertet werden soll. Das Land gehört der Gemeinde und war bisher der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilt. In dieser Zone verbleibt einzig der Dreispitz zwischen dem Industriegleis, dem Bahntrasse und der verlängerten Mühlegutstrasse als langfristige Reserve für ein öffentliches Gebäude wie beispielsweise ein Gemeindesaal.

Mit der Rechtskraft des Teilzonenplanes Zentrum/Mühlegut ist der Weg frei für die Aufhebung des Industriegleises und den damit verbundenen Grundstückgeschäften mit der Bruggmühle Goldach AG, den SBB und der Ortsgemeinde.

Teilzonenplan Zentrum/Mühlegut

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