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Musikschulreglement, Referendumsvorlage

29. November 2007
Der Gemeinderat hat am 20. November 2007 das Musikschulreglement genehmigt.
Der Erlass untersteht gemäss Art. 36 Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 29. November 2007 bis 8. Januar 2008, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 282 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A 10) oder nachfolgend heruntergeladen werden.

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11.21_Musikschulreglement_16.11.07_ah.pdf Download 0 11.21_Musikschulreglement_16.11.07_ah.pdf

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