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Auftrag für Holzfeuerungskontrolle

11. Januar 2008
Der Gemeinderat hat mit Kaminfegermeister Albert Fäh eine Vereinbarung über die Kontrolle der Holzfeuerungen abgeschlossen. Die Luftreinhalteverordnung verlangt, dass Holzfeuerungen in regelmässigen Abständen kontrolliert werden.
Die Verbrennung von Holz zu Heizzwecken ist aus energiepolitischer Sicht erwünscht und zu fördern. Als erneuerbare Energiequelle hilft dieser Rohstoff, die CO2-Bilanz zu verbessern.

Werden Holzfeuerungen aber mit ungeeignetem oder falschem Brennstoff betrieben, setzen sie auch erhebliche Mengen an Feinstaub frei. Insbesondere beim Verbrennen von Verpackungsmaterial, Abbruch- und Altholz oder Haushaltabfällen gelangen gesundheitsbelastende Schadstoffe (z. B. Schwermetalle und Dioxine) in die Luft. Erhebungen haben ergeben, dass insbesondere Cheminées, Schweden- und Kachelöfen nicht selten für rechtswidriges Entsorgen von Kehricht missbraucht werden.

Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt deshalb Kontrollen vor. Diese werden ab 1. Janaur 2008 in allen Gemeinden des Kantons St. Gallen konsequent durchgeführt.

Aus Effizienzgründen ist vorgesehen, die Holzfeuerungen gleichzeitig mit der üblichen feuerschutzgesetzlichen Kontrolle vom Kaminfeger überprüfen zu lassen. Der Gemeinderat hat nun eine entsprechende Vereinbarung mit Kaminfegermeister Albert Fäh abgeschlossen. Albert Fäh und sein Mitarbeiter wollen aber nicht primär als Polizist auftreten. Sie möchten vielmehr sensibilisieren und beraten und damit zum positiven Image des klimaschonenden Energieträgers Holz beitragen.
Cheminées werden leider oft für die Abfallentsorgung missbraucht.

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