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Aussergerichtliche Einigung im Veruntreuungsfall

14. Februar 2019

Der vor dem Kreisgericht Rorschach anhängige Zivilprozess der Gemeinde Goldach gegen eine ehemalige Mitarbeiterin ihres Front Office konnte durch Abschluss einer Vergleichsvereinbarung gütlich erledigt werden. Die ehemalige Mitarbeiterin hat sich zur ratenweisen Rückerstattung eines namhaften Betrages der eingeklagten Forderungssumme verpflichtet. Mit Vollzug der Vergleichsvereinbarung ist die Angelegenheit definitiv erledigt.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ihrer ehemaligen Mitarbeiterin macht die Gemeinde Goldach keine näheren Details zur getroffenen Vergleichsvereinbarung öffentlich.

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