Planverfahren
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 13 Abs. 2 und 39ff. Strassengesetz (sGS 732.1) genehmigt:
Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt Kleeweg
Die Pläne liegen vom 14. März 2019 bis 12. April 2019 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Kleeweg wird als Gemeindeweg 1. Klasse eingeteilt.
Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände markiert.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Teilstrassenplan und das Bauprojekt innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.
Goldach, 13. März 2019
Gemeinderat Goldach