Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Rietberg
Die öffentliche Auflage dauert vom 8. April bis 8. Mai 2008. Während dieser Zeit können Interessierte den Gestaltungsplan Rietberg im Gemeindehaus einsehen.
Innert der Auflagefrist kann gegen den Gestaltungsplan schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Goldach erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Goldach, 8. April 2008 Der Gemeinderat