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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Rietberg

8. April 2008
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 28ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) den Gestaltungsplan Rietberg erlassen. Er liegt während 30 Tagen öffentlich auf.
Gestaltungsplan Rietberg

Die öffentliche Auflage dauert vom 8. April bis 8. Mai 2008. Während dieser Zeit können Interessierte den Gestaltungsplan Rietberg im Gemeindehaus einsehen.

Innert der Auflagefrist kann gegen den Gestaltungsplan schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Goldach erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Goldach, 8. April 2008 Der Gemeinderat
Gestaltungsplan Rietberg

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