Erneuerungswahlen Gemeindebehörden
Wahlvorschläge können bis 30. Juni 2008 der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeinderatskanzlei gibt die entsprechenden Formulare ab. Diese stehen auch elektronisch zur Verfügung.
Zweiter Wahlgang am 30. November 2008
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2008 statt.
Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis 10. Oktober 2008 der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.