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Feuerbrand Schutzobjekte

19. Mai 2008
Der Kanton St.Gallen will mit seiner Feuerbrandstrategie wertvolle Pflanzenbestände vor Feuerbrandbefall schützen. Gut gepflegte, grössere Hochstammobstgärten sind bedeutend für die Obstproduktion, das Landschaftsbild und die Ökologie. Obstanlagen ab einer bestimmten Grösse sind wertschöpfungsintensive Kulturen, in denen ein wichtiges Grundnahrungsmittel produziert wird.
Als wertvolle Pflanzenbestände wurden festgelegt:
  • bereits bestehende, gepflegte Obstanlagen (Niederstämme), die grösser als 50 Aren sind;
  • geschlossene Hochstammobstgärten mit mehr als 100 Bäumen, welche in der Regel in einer Gemeinde mit hoher Obstbaumdichte im Norden des Kantons liegen müssen.

Die Bewirtschafter konnten Obstanlagen und Hochstammobstgärten als Schutzobjekte anmelden. Insgesamt haben 186 Betriebe mit einer oder mehreren Parzellen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Landwirtschaftsamt prüfte die Anmeldungen. 69 Betriebe mit Obstanlagen, 71 Betriebe mit Hochstammobstgärten sowie 22 Betriebe mit Obstanlagen und Hochstammobstgärten erfüllten die Anforderungen. Die Gesuche von 24 Betrieben wurden abgelehnt. Bei weiteren 22 Betrieben wurden einzelne Schutzobjekte zurückgewiesen.

Jeder anerkannte Hochstammobstgarten und jede anerkannte Obstanlage bildet den Kern eines Schutzobjektes. In einem Gürtel von 500 Metern - gemessen ab den äusseren Grenzen des Kerns - kontrollieren die Gemeinden im Auftrag der Fachstelle Pflanzenschutz zweimal jährlich und auf Antrag alle Wirtspflanzen auf Feuerbrandbefall. Im Kern des Schutzobjektes und im Gürtel müssen anfällige Apfel- und Birnensorten sowie Quittenbäume mit Befall gerodet werden. Dies trifft auch für alte abgehende, schwer kontrollierbare Bäume innerhalb der Schutzobjekte zu. Übrige befallene Kernobstsorten müssen zurück geschnitten werden. Befallene Zier- und Wildgehölze sind zu roden. Für Obstbäume können Rodungsentschädigungen ausgerichtet werden. Rückschnitt wird im Gegensatz zum Jahr 2007, als dies im Rahmen des ausserordentlichen Massnahmenpakets der Regierung möglich war, nicht mehr entschädigt. Ausserhalb des 500-Meter-Gürtels und der Kerne von Schutzobjekte werden keine Rodungsentschädigungen ausgerichtet und die Kontrollorgane wirken im beratenden
Sinn.

Das Landwirtschaftsamt hat alle bewilligten Schutzobjekte mit ihrem 500-Meter-Gürtel in Karten eingezeichnet. Der östliche Teil des Kantons Thurgau wurde von den zuständigen thurgauischen Fachstellen flächendeckend zum Schutzobjekt erklärt. Darum zieht sich entlang der Thurgauer Grenze von Horn bis nach Rossrüti ebenfalls ein 500-Meter-Gürtel. Die Gemeinden mit Schutzobjekten haben vom Landwirtschaftsamt Karten erhalten und wurden gebeten, die Karten ab dem 19. Mai 2008 durch Aushang öffentlich bekannt zu machen. Die Karten können unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Eigentümer und Bewirtschafter von Feuerbrandwirtspflanzen werden gebeten, sich entsprechend zu informieren.
Der Kanton ergreift Massnahmen zum Schutz vor Feuerbrand.

Zugehörige Objekte

Name
Karte_Feuerbrand_Schutzobjekte_Goldach_Nord.pdf Download 0 Karte_Feuerbrand_Schutzobjekte_Goldach_Nord.pdf
Karte_Feuerbrand_Schutzobjekte_Goldach_Sued.pdf Download 1 Karte_Feuerbrand_Schutzobjekte_Goldach_Sued.pdf

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