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Planverfahren

18. Juni 2008
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 13 und 39ff. Strassengesetz die Bauprojekte und die Teilstrassenpläne für den Trottoirneubau samt Bushaltestelle Rietbergstrasse und den Neubau der Rietlistrasse genehmigt. Die Pläne liegen während 30 Tagen öffentlich auf.
Von der öffentlichen Auflage sind folgende Pläne betroffen:
  • Bauprojekt Trottoirneubau und Bushaltestelle Rietbergstrasse (Abschnitt Rietliparkplatz bis Langrü-tistrasse)
  • Teilstrassenplan Trottoirneubau und Bushaltestelle Rietbergstrasse (Abschnitt Rietliparkplatz bis Langrütistrasse)
  • Bauprojekt Rietlistrasse
  • Teilstrassenplan Rietlistrasse

Die Pläne liegen vom 18. Juni bis 18. Juli 2008 öffentlich auf.

Das Trottoir und die Bushaltestelle werden der Rietbergstrasse zugeschieden und damit als Gemeindestrasse 1. Klasse eingeteilt. Die Rietlistrasse wird als Gemeindestrasse 2. Klasse eingestuft.

Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.

Der Gemeinderat
Das Industrieland im Rietli wird erschlossen.

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