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Feuerbrand - Anpassung der Karten der Schutzobjekte

25. Juni 2008
Im Amtblatt vom 19. Mai 2008 publizierte das Landwirtschaftsamt seine Feuerbrandstrategie. Wertvolle Pflanzenbestände sollen vor Feuerbrandbefall geschützt werden.
Als wertvolle Pflanzenbestände wurden definiert:
  • bereits bestehende, gepflegte Obstanlagen (Niederstämme), die grösser als 50 Aren sind;
  • geschlossene Hochstammobstgärten mit mehr als 100 Bäumen, welche in der Regel in einer Gemeinde mit hoher Obstbaumdichte im Norden des Kantons liegen müssen.

Die Hochstammobstgärten und die Obstanlagen bilden den Kern von Schutzobjekten. Um den Kern wird ein Gürtel von 500 Metern gelegt, in dem im Auftrag des Staates der Feuerbrand kontrolliert und bekämpft wird. In allen Gebieten ausserhalb der Schutzobjekte wirkt der Staat beratend.

Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen in drei aus dem Jahr 2007 stammenden Fällen entschieden. Bei den Niederstammkulturen soll der Kanton St.Gallen seine bisherige Strategie weiterführen. Das heisst, die Gürtel von Niederstammschutzobjekten werden zweimal jährlich oder auf Antrag auf Feuerbrand kontrolliert. Es wird die Rodung von anfälligen, stark befallenen Apfelsorten, von anfälligen befallenen Birnensorten und befallenen Quitten,
Zier- und Wildgehölzen angeordnet und entschädigt. Zwangsmassnahmen sind möglich.

Hochstammschutzobjekte sind weiterhin zulässig. Sie müssen aber im Rahmen einer Güterabwägung konkreter begründet werden. Der generelle Gürtel von 500 Metern entlang der Thurgauer Grenze wurde deshalb durch neu berechnete 500-Meter-Gürtel um die Thurgauer Niederstammanlagen in der Nachbarschaft des Kantons St.Gallen ersetzt. Im Sinne einer Übergangslösung unterstützt der Kanton im Kern und Gürtel von Hochstammschutzobjekten die gleichen Massnahmen wie in den Gürteln von Niederstammobjekten auf freiwilliger Basis. Der Kanton verzichtet auf Zwangsmassnahmen.

Je nachdem, ob es sich um ein Hochstamm- oder Niederstammschutzobjekt handelt, gelten verschiedene Regeln. Man muss also unterscheiden, ob ein 500-Meter-Gürtel durch ein Niederstamm- oder ein Hochstammschutzobjekt verursacht worden ist. Das Landwirtschaftsamt hat zu diesem Zwecke die bereits bestehende Karte (www.geoportal.ch. Kartenauswahl "Land- + Forst- + Wirtschaft", Karte "Feuerbrandschutzobjekte") überarbeitet. Es sind gegenüber den im Mai publizierten Karten Änderungen in den folgenden Gemeinden notwendig geworden: Andwil, Berg, Bronschhofen, Buchs, Flawil,Gams, Grabs, Goldach, Gossau, Häggenschwil, Hemberg, Jonschwil, Mörschwil, Muolen, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren, Oberuzwil, Thai, Tübach, Waldkirch, Wittenbach und Zuzwil. Eigentümer und Bewirtschafter von Feuerbrandwirtspflanzen in den oben aufgeführten Gemeinden werden gebeten sich entsprechend zu informieren.

LANDWIRTSCHAFTSAMT
DES KANTONS ST.GALLEN
Gepflegte Obstanlagen, wie diejenige von Josef Mäder, gelten als wertvolle Pflanzenbestände, die vor Feuerbrand geschützt werden.

Zugehörige Objekte

Name
Feuerbrand-Karte_Schutzobjekte_Goldach_Sued.pdf Download 0 Feuerbrand-Karte_Schutzobjekte_Goldach_Sued.pdf
Feuerbrand-Karte_Schutzobjekte_Goldach_Nord.pdf Download 1 Feuerbrand-Karte_Schutzobjekte_Goldach_Nord.pdf

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