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Liste der betriebenen Prämienzahler

19. Oktober 2019

Obligatorisch krankenversicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz
Betreibung nicht nachkommen, werden ab 1. Januar 2015 im Kanton St.Gallen
auf einer Liste erfasst.


Die Aufnahme auf die Liste hat zur Folge, dass der Krankenversicherer die
Leistungen aufschiebt. Diese Leistungssistierung erfasst jene Leistungen, die
während der Dauer dieses Aufschubs erbracht werden – mit Ausnahme von
Notfallbehandlungen. Die Beurteilung, ob eine Notfallsituation vorliegt, entscheiden
die Leistungserbringer. Keine Leistungssistierung erfolgt für Kinder
bis zum vollendeten 18. Altersjahr und für Beziehende von Sozialhilfe und
Ergänzungsleistungen.


Der Eintrag auf der Liste wird gelöscht:
– mit dem Eintritt in die finanzielle Sozialhilfe
– mit der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
– mit der Meldung des Versicherers über die Begleichung sämtlicher Prämien


Für Fragen zur Leistungssistierung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
Krankenversicherer.

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