Referendumsvorlage
Abstimmungsbegehren sind in Goldach innert 40 Tagen, d. h. vom 13. November 2008 bis 22. Dezember 2008, der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen.
Das Referendum kommt zustande, wenn 282 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte die Abstimmung verlangen.
Die neue Zweckverbandsvereinbarung liegt bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Sie kann auch unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.
Goldach, 11. November 2008 Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Zweckverbandsvereinbarung_Altenrhein.pdf | Download | 0 | Zweckverbandsvereinbarung_Altenrhein.pdf |