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Referendumsvorlage

11. November 2008
Die aktuellen Grundlagen des Zweckverbandes Abwasserverband Altenrhein AVA stammen noch aus der Bauzeit und sich nicht mehr zeitgemäss. Die Verbandsgemeinden haben deshalb eine neue Zweckverbandsvereinbarung verabschiedet.
Die geänderte Zweckverbandsvereinbarung untersteht gemäss Art. 36 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind in Goldach innert 40 Tagen, d. h. vom 13. November 2008 bis 22. Dezember 2008, der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen.

Das Referendum kommt zustande, wenn 282 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte die Abstimmung verlangen.

Die neue Zweckverbandsvereinbarung liegt bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Sie kann auch unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Goldach, 11. November 2008 Der Gemeinderat
Bild Abwasserverand Altenrhein
Der Zweckverband Abwasserverband Altenrhein wird auf eine neue, zeitgemässe Grundlage gestellt.

Zugehörige Objekte

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