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Stimmmaterial für die Abstimmung vom 17. November

29. Oktober 2019

Am 17. November 2019 findet einerseits die Urnenabstimmung über Vorlagen von Kanton und Gemeinde statt, andererseits aber auch der zweite Wahlgang für den Ständerat.

Ordentlich müssen die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag im Besitz des Stimmmaterials sein. Bei zweiten Wahlgängen von Regierungswahlen und Ständeratswahlen beträgt die Frist gemäss Gesetz über Wahlen und Abstimmungen zehn Tage.

Für die Abstimmung vom 17. November 2019 muss das Stimmmaberial also bis spätestens 7. November 2019 zugestellt sein.

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