Referendumsverfahren
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 110n des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 genehmigt:
Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen
Der Erlass untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 9. November bis 18. Dezember 2019, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 289 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) oder nachstehend heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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