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Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Suchthilfe

25. Februar 2020

An der Bürgerversammlung vom 30. März 2020 beantragt der Gemeinderat der Bürgerschaft die Aufhebung des Zweckverbandes Regionale Beratungsstelle für Suchtfragen. Dessen Dienstleistungen übernimmt neu die Stiftung Suchthilfe, St. Gallen.

Der Gemeinderat konnte nun die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung genehmigen. Die Vereinbarung untersteht dem fakultativen Referendum. Das Verfahren wird im Anschluss an die Bürgerversammlung durchgeführt, sofern die Anträge des Rates Zustimmung finden.

Die Leistungsvereinbarung regelt im Detail die Aufgaben, welche die Stiftung Suchthilfe im Bereich der ambulanten Beratung sowie der Behandlung und Betreuung von Abhängigen und ihrem Umfeld übernimmt.

Die Gemeinde entschädigt die Stiftung Suchthilfe mit einem jährlichen Beitrag von CHF 10.00 pro Einwohner. Der Beitrag an den Zweckverband Regionale Beratungsstelle für Suchtfragen beläuft sich aktuell auf rund CHF 11.00 pro Einwohner. Die Stiftung wird die Dienstleistungen in denselben Räumlichkeiten in Rorschach anbieten.

Die Vereinbarung wird ab 1. Juli 2020 für eine feste Laufdauer von 4 1/2 Jahren abgeschlossen. Ohne Kündigung verlängert sie sich anschliessend um weitere vier Jahre.

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