Verkehrsanordnung Rietbergstrasse
Rietbergstrasse, Parkplatz Rietli, Grundstück 1723, Feld westlich des Ausganges nach der Seestrasse
Parkieren gestattet (Signal Nr. 4.17) mit dem Zusatz: Piktogramm 5.14 (Gehbehinderte) und gelb markiertem Parkfeld mit Piktogramm „Gehbehinderte“
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Goldach, 30. März 2009
GEMEINDERAT GOLDACH