Kopfzeile

search

Inhalt

Coronavirus: RFS koordiniert Massnahmen

14. März 2020
Eine Kerngruppe des Regionalen Führungsstabs St.Gallen – Bodensee (RFS) prüft im Auftrag der 16 Vertragsgemeinden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gemäss den Auflagen von Bund und Kanton St.Gallen.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der vom Bundesrat verschärften Auflagen sind zahlreiche Abklärungen und Eventualplanungen zu tätigen. Die Gemeinden des RFS St.Gallen - Bodensee werden laufend informiert mit dem Auftrag, auf ihren Webseiten die Bevölkerung zu orientieren.

Die Schulen bleiben bis 4. April geschlossen, Kinder sollen in erster Linie durch ihre Eltern oder andere Betreuungspersonen unter 65 Jahren betreut werden. Wer keine Betreuung gewährleisten kann, wird von der Schule unterstützt. Wie, wo und in welcher Form diese Betreuung angeboten wird, wird derzeit geprüft. Die Eltern werden rechtzeitig informiert.

In Bezug auf Veranstaltungen gelten die Richtlinien des Bundes: Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mindestens 100 Personen aufhalten, sind ab sofort verboten. Das gilt auch, wenn das Kantonsarztamt beziehungsweise der Kantonale Führungsstab eine anderslautende Auskunft gegeben haben. Bars, Discos und Restaurants bleiben geöffnet. Es dürfen sich allerdings maximal 50 Personen in den betreffenden Lokalen aufhalten. Diese müssen zudem die Empfehlungen des Bundes bezüglich Hygiene und Abstand einhalten. Für Bibliotheken, Museen oder andere Kultur— und Veranstaltungsstätten gilt die Veranstaltungsregel (> 100 = Verbot ).

Von der Nutzung des öV wird generell abgeraten. Arbeitgebende sollen Arbeitszeiten und Arbeitsorte (Home Office) entsprechend ausgestalten.

Oberstes Ziel aller Vorbereitungsmassnahmen ist die Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und die Aufrechterhaltung möglichst guter Lebensbedingungen.

Sitemap