Verkehrsanordnung
Signale
- Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) mit dem Zusatz: „Privat“ (Markiert Parkverbotslinie mit dem Zusatz: „Privat“)
- Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) mit dem Zusatz: „Privat Kunden AVD gestattet“
- Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) mit dem Zusatz: „Privat Besucher AVD gestattet“
- Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) mit dem Zusatz: „Privat Personal AVD gestattet“
Signalstandorte
- Sulzstrasse 10, Grundstück Nr. 602, Haupteingang AVD, Markierung
- Tellstrasse, Grundstück Nr. 983, Nordwestseite, gegenüber Firmengebäude, 1 Tafel
- Tellstrasse, Grundstück Nr. 983, Nordostseite, gegenüber Firmengebäude, Autounterstand, 2 Tafeln
4. Tellstrasse, Grundstück Nr. 983, Ostseite, rechts der Zufahrt zum Parkplatz, 1 Tafel
Wer an der Änderung oder Aufhebung dieser Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann, ist berechtigt, innert 14 Tagen seit der öffentlichen Bekannt-machung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, Rekurs zu erheben. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu ent-halten.
Nach Eintritt der Rechtskraft werden Übertretungen mit Busse bestraft (Art. 10 des Übertretungsstrafgesetzes).
Goldach, 22. April 2009 GEMEINDERAT GOLDACH