Anpassung Kaminfegertarif
Die letzte Überprüfung der Tarifgrundlagen ergab einen Anpassungsbedarf von 3,3 Prozent. Der Preisüberwacher hat diese Erhöhung ausdrücklich akzeptiert.
Obwohl es den politischen Gemeinden grundsätzlich freisteht, mit dem Kaminfeger einen tieferen Tarif zu vereinbaren, emfpiehlt der Kanton, die teuerungsbedingten Anpassungen zu übernehmen. Der Gemeinderat hat die erhöhten Entschädigungsansätze gestützt auf diese Empfehlung per 1. Mai 2009 auch für Goldach beschlossen.