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Start des Mitwirkungsverfahrens für die Ortsplanung

15. April 2020
Unter dem Titel "Unser Plan für ein lebendiges Dorf" startet der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung zum überarbeiteten Goldacher Richtplan.

Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung ist das neue Raumplanungsgesetz des Bundes und das Planungs- und Baugesetz PBG des Kantons. Dieses gibt den Gemeinden 10 Jahre Zeit, ihre Planungen an das neue Recht anzupassen.

In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat die strategischen Grundsätze und den Richtplan erarbeitet. Letzterer gibt den Rahmen vor für den neuen Zonenplan und das Baureglement.

Bevor der Gemeinderat diese für die Grundeigentümer verbindlichen Instrumente entwickelt, möchte er eine erste Rückmeldung aus der Bevölkerung abholen. Diese Mitwirkung ist im PBG auch so vorgesehen.

In diesen Tagen erhalten die Goldacher Haushalte eine Broschüre mit den wichtigsten Aussagen zur Strategie der Ortsplanung und zum Richtplan zugestellt. Der Broschüre liegt eine Antwortkarte bei, mit der man sich ganz einfach zu den Grundsätzen äussern kann. Der Gemeinderat empfiehlt jedoch, für Rückmeldungen den elektronischen Weg zu wählen.

Unter www.ortsplanung-goldach.ch sind nicht nur sämtliche Informationen zur Goldacher Ortsplanung aufgeschaltet, es besteht auch die Möglichkeit zur E-Mitwirkung. Diese beinhaltet nebst der Kurzbefragung auch eine erweiterte Befragung. Zudem können Interessierte auf der Richtplankarte direkt Einträge vornehmen und ihre Ergänzungen vorschlagen. Auch ist es möglich, eine allgemeine Vernehmlassung elektronisch abzugeben.

Der elektronische Weg vereinfacht auch dem Gemeinderat die Arbeit, indem Auswertungen und direkte Rückmeldungen mit wenig Aufwand möglich sind.

Die Kosten für die E-Mitwirkung sind im Rahmen eines Pilotprojektes von E-Government Schweiz gedeckt. Die Gemeinde erhält einen Beitrag von CHF 29'000.00.

Der Gemeinderat freut sich, wenn sich möglichst viele Goldacherinnen und Goldacher auf diesem einfachen Weg zur Goldacher Ortsplanung vernehmen lassen.

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