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Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit

26. Juni 2009
Der Gemeinderat hat das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit verabschiedet. Es enthält einerseits die Regeln, wie sie für das Zusammenleben in Goldach gelten sollen, andererseits aber auch mögliche Massnahmen, um Missständen vorzubeugen oder diese zu beheben. Bis 30. August 2009 läuft ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren.
Verschiedene Gemeinden im Kanton St. Gallen haben in den letzten Monaten Polizeireglemente erlassen. Der Gemeinderat hat für Goldach mit der Bezeichnung «Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» bewusst einen anderen Titel gewählt. Dieser kommt dem tatsächlichen Inhalt näher, enthält das Reglement doch Bestimmungen über:
  • den Schutz vor vermeidbarem Lärm;
  • den Schutz von öffentlichen Bauten, Anlagen und Plätzen vor Verunreinigungen;
  • die Benützung von Strassen und öffentlichen Plätzen;
  • das Parkieren auf öffentlichem Grund;
  • die Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch von der Gemeinde beauftragte Sicherheitsdienste;
  • Videoaufnahmen im öffentlichen Raum.
Lärm als Dauerthema

Gerade in der wärmeren Jahreszeit ist der Schutz vor vermeidbarem Lärm ein grosses Thema. Rasen mähende Nachbarn, laute Baustellen am frühen Morgen oder Grillpartys bis in die Nachtstunden führen immer wieder zu Anfragen und Reklamationen bei der Gemeindeverwaltung. Das Reglement nimmt diese Anliegen auf. Es legt beispielsweise Ruhezeiten verbindlich fest, insbesondere über die Mittagszeit und am Abend.

Littering ist ein Straftatbestand, der neu Aufnahme in die kantonale Gesetzgebung gefunden hat. Um Widerhandlungen ahnden zu können, braucht es aber eine Regelung auf Gemeindeebene. Das neue Reglement trägt dieser Vorgabe Rechnung, indem es unter anderem den Begriff «Verunreinigungen» definiert und aufzeigt, wann sich jemand strafbar macht.

Nutzung des öffentlichen Grundes

Wer den öffentlichen Grund für persönliche Zwecke nutzen will, muss sich an bestimmte Regeln halten, beispielsweise für das Anbringen von Plakaten oder den Betrieb von Verkaufsständen. Die Bewilligungspflicht ist im Reglement festgehalten. Dieses gibt Organen der Gemeinde im Übrigen neu das Recht, Jugendliche auf öffentlichem Grund aufzugreifen und den Erziehungsberechtigten zu übergeben. Auch schulpflichtige Kinder, die sich nach 23.00 Uhr ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufhalten, sollen nach Hause gebracht werden dürfen, wenn es die Situation erfordert.

Das Parkieren gehört ebenfalls zur Nutzung des öffentlichen Grundes. Das neue Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit übernimmt die Bestimmungen des aktuellen Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Dieses wird gleichzeitig aufgehoben.

Kompetenzen der Securitas ausdehnen

Der Gemeinderat möchte sich weiter ermächtigen lassen, die Kompetenzen des von ihm beauftragten Sicherheitsdienstes auszudehnen. Diese beschränken sich heute auf das Erteilen von Ordnungsbussen für den ruhenden Verkehr und auf das Kontrollieren von öffentlichen Plätzen und Anlagen. Neu soll die Securitas beispielsweise auch Personalien aufnehmen oder Personen, die sich nicht an die Regeln halten, von öffentlichem Grund wegweisen dürfen. Zudem soll die Ermächtigung zum Ausstellen von Bussen ausgedehnt werden (z. B. bei Littering).
Schliesslich sieht das Reglement die Möglichkeit vor, den öffentlichen Raum mit Videokameras zu überwachen. Selbstverständlich müssen die Bestimmungen des Datenschutzes strikte eingehalten sein. Zudem sind die Standorte, wo die Videoüberwachung zur Anwendung gelangt, öffentlich zu publizieren. Noch hat der Gemeinderat allerdings nicht entschieden, ob und allenfalls wo Kameras installiert werden.

Öffentliche Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat die Ortsparteien eingeladen, sich zum Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit vernehmen zu lassen. Auch die Bevölkerung hat die Möglichkeit, ihre Meinung dazu zu äussern. Das Reglement kann nachstehend heruntergeladen oder beim Gemeindesekretariat bestellt werden (071 844 66 11, sekretariat@goldach.ch). Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August.

Das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit soll auch Thema eines «Dorfapéro i de Aula» sein, erstmals am 17. August 2009 um 19.30 Uhr.
Foto Rasenmäher im Einsatz
Auch die Zeiten, in denen unerwünschter Lärm zu vermeiden ist, sind im neuen Reglement definiert.

Zugehörige Objekte

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