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Referendumsverfahren

14. August 2009
Der Gemeinderat Goldach hat am 7. Juli 2009 das neue Abwasserreglement der Gemeinde Goldach genehmigt. Der Erlass untersteht gemäss Art. 36 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 14. August bis 23. September 2009, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A 10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Goldach, 14. August 2009

GEMEINDERAT GOLDACH
Abwasserverband Altenrhein
Abwasserverband Altenrhein

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11.21_Abwasserreglement_neu.pdf Download 0 11.21_Abwasserreglement_neu.pdf

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