Planverfahren Hohrainweg
- Strassenbauprojekt Totalsanierung Hohrainweg
- Teilstrassenplan Hohrainweg
- Beitragsplan Hohrainweg
Der sanierte Hohrainweg wird vollumfänglich als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt.
Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen das Bauprojekt, den Teilstrassenplan oder den Beitragsplan innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.
Goldach, 2. September 2009
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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73.3.8.3_Teilstrassenplan_28.8.09_rf.pdf | Download | 0 | 73.3.8.3_Teilstrassenplan_28.8.09_rf.pdf |