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Planverfahren Hohrainweg

2. September 2009
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 13, Art. 39ff. und Art. 77ff. des Strassengesetzes das Strassenbauprojekt Hohrainweg samt Teilstrassenplan und Beitragsplan genehmigt.
Folgende Pläne liegen während 30 Tagen, d. h. vom 2. September bis 2. Oktober 2009, öffentlich auf:
  • Strassenbauprojekt Totalsanierung Hohrainweg
  • Teilstrassenplan Hohrainweg
  • Beitragsplan Hohrainweg

Der sanierte Hohrainweg wird vollumfänglich als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt.

Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen das Bauprojekt, den Teilstrassenplan oder den Beitragsplan innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.

Goldach, 2. September 2009

Der Gemeinderat
Luftaufnahme Hohrainweg
Der Hohrainweg ist eine der letzten bekiesten 2. Klass-Strassen.

Zugehörige Objekte

Name
73.3.8.3_Teilstrassenplan_28.8.09_rf.pdf Download 0 73.3.8.3_Teilstrassenplan_28.8.09_rf.pdf

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