Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit
Materiell ergeben sich aus Vorprüfung und Vernehmlassung keine entscheidenden Änderungen, sodass das Reglement nach Inkrafttreten seinen Zweck im vorgesehenen Ausmass erfüllen kann, nämlich
- den Schutz vor vermeidbarem Lärm;
- den Schutz von öffentlichen Bauten, Anlagen und Plätzen vor Verunreinigungen;
- die Regelung der Benützung von Strassen und öffentlichen Plätzen;
- die Regelung des Parkierens auf öffentlichem Grund;
- die Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch von der Gemeinde beauftragte Sicherheitsdienste;
- die Regelung von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum.
Der Gemeinderat bedankt sich bei den Ortsparteien für ihr aktives Mitwirken. Das Referendumsverfahren wird nun zeigen, ob das neue Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit auch in der Bevölkerung den notwendigen Rückhalt findet. Die Auflage erfolgt nach den Herbstferien. Sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keine Abstimmung verlangen, kann das Reglement auf Anfang 2010 in Kraft treten.
Zugehörige Objekte
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45_Auswertung_Vernehmlassung_22.9.09_rf.pdf | Download | 0 | 45_Auswertung_Vernehmlassung_22.9.09_rf.pdf |