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Mehr Besucher für die Badi

26. Juni 2020
Der Bund lockert die Vorgaben für die maximalen Besucherzahlen in Bädern. Ab sofort finden bis 2'000 Gäste Einlass ins Freibad Seegarten.

Bis am Mittwoch galt eine Mindestfläche von 10 m2 pro Besucher. Auf dieser Basis lag die maximale Besucherzahl für die Badi Goldach bei 1'200. Der Bund verzichtet nun auf diese Vorschrift und verweist auf allfällige Vorgaben der Kantone. Nach wie vor gilt aber der Mindestabstand von 1,5 m.

Im Kanton St. Gallen kann das Schutzkonzept des Verbandes Hallen- und Freibäder zur Anwendung gelangen. Nebst dem Mindestabstand geht dieses von rund 5 m2 pro Person aus. Damit würde sich die maximale Besucherzahl in Goldach verdoppeln.

2'400 Gäste liegt nahe an der Höchstbelegung vergangener Jahre. Bei einer solchen Auslastung lässt sich der Mindestabstand von 1,5 m nicht mehr einhalten, zumal - das zeigen die ersten Erfahrungen dieser Saison - die Gäste kaum bereit sind, auf die Spielwiese auszuweichen.

Deshalb gilt für die Badi Goldach ab sofort und bis auf Weiteres eine Obergrenze von 2'000 Besuchern. Es liegt in der Eigenverantwortung der Gäste, den Mindestabstand von 1,5 m zu beachten, und zwar sowohl auf dem Land als auch im Wasser. Bei so vielen Besuchern ist es dem Badmeister-Team nicht möglich, die Abstandsregeln zu erzwingen. Sollte sich aber zeigen, dass die Hygienemassnahmen mit der neuen maximalen Besucherzahl mehrheitlich nicht mehr eingehalten werden, kann diese kurzfristig wieder reduziert werden.

Keinen Einfluss hat die neue Obergrenze auf den Beschluss des Gemeinderates, für dieses Jahr ausnahmsweise keine Saisonabonnemente an Auswärtige zu verkaufen.

Bild Badi

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