Zusätzliche Anforderungen für Einbürgerung
Hohe Qualität, einheitlicher Massstab
Der Einbürgerungsrat Goldach nimmt seine Verantwortung ernst und sucht laufend nach Verbesserungen, um einerseits die Qualität seiner Entscheide hoch zu halten und andererseits zu gewährleisten, dass für alle Bewerber ein einheitlicher Massstab zur Anwendung gelangt. Dieser Zielsetzung dient auch die neue Massnahme, die er mit Stichtag 1. September 2009 beschlossen hat: Ausländische Bürgerrechtsbewerber müssen ihrem Gesuch neu die Bestätigung über den Besuch eines Staatskundeunterrichts beilegen.
Das Bürgerrechtsgesetz definiert die Integration in die schweizerischen und örtlichen Verhältnisse sowie die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen als Voraussetzung für die Einbürgerung. Dazu gehört unter anderem, dass der Bürgerrechtsbewerber über genügend Sprachkenntnisse verfügt, um sich mit Behörden und der einheimischen Bevölkerung zu verständigen, sowie die Prinzipien der schweizerischen Staatsordnung kennt und akzeptiert.
Staatskundeunterricht in 6 Modulen
Um diese Erfordernisse einheitlich sicherzustellen, bietet BILANG in Zusammenarbeit mit der ARGE Integration Ostschweiz einen Staatskundeunterricht an. Dieser umfasst 6 Module à drei Lektionen mit folgenden Inhalten:
Modul 1: Geschichtliche und geografische Übersicht
Modul 2: Demokratie und Föderalismus
Modul 3: Rechte und Pflichten
Modul 4: Soziale Sicherheit und Gesundheit
Modul 5: Arbeit und Bildung
Modul 6: Präsentation eines Themas aus der Gemeinde (durch die Kursteilnehmer)
Teil dieses Integrationskurses ist auch ein Deutschtest. Nur wer diesen be-steht, ist überhaupt zum Kurs zugelassen.
Die notwenige Kursbestätigung erhalten jene Teilnehmer, welche die Module 1-6 vollständig absolviert haben.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Besuch des Staatskundeunterrichts für alle volljährigen Gesuchsteller. Befreit davon ist einzig, wer die Volksschule in der Schweiz besucht hat, und zwar zumindest ab der Mittelstufe.
Die Kurse finden in Goldach statt. Sie können durchgeführt werden, sobald sich 10 Teilnehmer angemeldet haben. Die Kosten gehen zu Lasten der Bürgerrechtsbewerber.
Der Einbürgerungsrat sieht in der neuen Kurspflicht auch Vorteile, die über die Qualität des Einbürgerungsverfahrens und die Anwendung eines einheitlichen Massstabes hinausgehen: Bürgerrechtsbewerber müssen sich neu persönlich engagieren, um die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen. Diesen Aufwand wird nur auf sich nehmen, wer am Schweizer Bürgerrecht ein echtes Interesse hat.