Kopfzeile

search

Inhalt

BMX-Anlage: Tiefere Kosten bestätigen sich

26. Oktober 2009
Nach den letzten technischen Abklärungen und der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten bestätigten sich wie erhofft die tieferen Kosten für die BMX-Anlage an der Aachstrasse. Gemäss bereinigtem Kostenvoranschlag beläuft sich der Gemeindeanteil nun auf rund Fr. 690'000.-. Damit liegt die Zuständigkeit für die Kreditgenehmigung definitiv bei der Bürgerversammlung.
Am 23. März 2009 stimmte die Bürgerversammlung in einer Grundsatzabstimmung dem Projekt für den Bau einer BMX-Anlage mit damals geschätzten Gesamtkosten von 1,5 Mio. Franken deutlich zu. Bereits der Auftrag, das an der Urne mit grossem Mehr abgelehnte Gesamtprojekt für Sportanlagen an der Aachstrasse zu überarbeiten und - reduziert auf eine BMX-Anlage - nochmals vorzulegen, stammte von der Bürgerschaft. Diese genehmigte an der Bürgerversammlung 2008 einen entsprechenden Antrag des BMX-Clubs.

Sparauftrag blieb

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zu einem Baukredit in der Grössenordnung von 1,5 Mio. Franken waren es insbesondere Parteiexponenten, die weitere Kostensenkungen forderten. Der Gemeindepräsident stellte auch in Aussicht, die Tiefbauarbeiten als grösste Position vorgängig unter Konkurrenz auszuschreiben, um mehr Klarheit über den notwendigen Kredit zu erhalten.

Einsparungen über günstige Submissionen hinaus waren aber nur mit deutlichen Abstrichen am Standard der Anlage möglich. Der BMX-Club erklärte sich bereit, diesbzüglich Kompromisse einzugehen und auch zusätzliche Eigenleistungen zu übernehmen. Die Projektkosten liessen sich auf diese Weise auf rund Fr. 943'000.- reduzieren. Nach Abzug der Eigenleistungen durch den Verein verblieben Restkosten zu Lasten der Gemeinde in der Höhe von Fr. 732'000.-.

Die angekündigte Ausschreibung der Tiefbauarbeiten ergab die erhofften weiteren Einsparungen, sodass schlussendlich ein Gemeindeanteil von rund Fr. 690'000.- verbleibt.

Keine Delegation von Kreditkompetenzen

Die Grenze für eine Urnenabstimmung liegt bei Fr. 750'000.-. Der Gemeinderat darf Kreditkompetenzen nicht nach oben delegieren, sondern ist in diesem Fall verpflichtet, den Antrag der Bürgerversammlung zu unterbreiten. Dieser steht es dann allerdings frei, das Geschäft mit Mehrheitsbeschluss an die Urne zu verweisen.
kleine BMX-Fahrerin

Sitemap