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Zuzug | Wegzug | Umzug

Sie haben Goldach als neuen Wohnort gewählt, ziehen innerhalb der Gemeinde um oder verlassen sie ganz?

Für sämtliche Umzüge ist unser Front Office zuständig. Melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder nutzen Sie den eUmzug.

Nachstehend finden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.

Ausländerbewilligungen

Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gall…
Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen. Der Anteil der stetigen ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen beträgt rund 20 %. Dies entspricht auch in etwa dem Ausländeranteil in Goldach.

Formulare für diverse Bewilligungen können über die Homepage des Migrationsamts unter https://www.sg.ch/sicherheit/einreise-aufenthalt-ausreise.html heruntergeladen werden. Das Front Office nimmt die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.

Verlängerungsgesuche für B- und C-Bewilligungen müssen direkt beim Migrationsamt St. Gallen eingereicht werden und können nicht auf der Gemeinde Goldach abgegeben werden.

 

Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das…
Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An-, Um- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer/-innen:
  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsscheine der Kinder (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Gebühren Migrationsamt
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Dienstleistung kostenlos. Die Gebühren für das Migrationsamt belaufen sich bei Erwachsenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf CHF 30, bei Kindern auf CHF 20 und bei Drittstaatsangehörige (Erwachsene und Kinder) CHF 30.

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