Einbürgerung
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Ausländerinnen und Ausländer, welche die Voraussetzungen betreffend Wohnsitzdauer in der Schweiz und Integration erfüllen, können das Schweizer Bürgerrecht erwerben.
Je nach Ausgangslage gibt es verschiedene Verfahren:
Das ordentliche Verfahren ist das Standardverfahren für alle Ausländerinnen und Ausländer, die das 20. Altersjahr überschritten haben und nicht mit einem Schweizer Partner/einer Schweizer Partnerin verheiratet sind.
Das Verfahren der besonderen Einbürgerung kommt für Ausländerinnen und Ausländer in Frage, die das Einbürgerungsgesuch vor Vollendung des 20. Altersjahr stellen.
Das erleichterte Einbürgerungsverfahren schliesslich richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Ehepartner bzw. -Partnerin.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizerinnen und Schweizer, die sich mit ihrem Wohnort besonders verbunden fühlen, könnten das Ortsbürgerrecht der Gemeinde erwerben. Das neue Bürgerrecht kommt zum bestehenden hinzu.
Nachstehend finden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.
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