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Spitex Bodensee

Für die Gemeinde Goldach erbringt - gestützt auf eine Leistungsvereinbarung - Spitex Bodensee sämtliche Spitex-Dienstleistungen. Diese umfassen:

Abklärung und Beratung
  • Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit Arzt/Ärztin und Klient/Klientin
  • Beratung des Klienten oder der Klientin sowie deren in der Krankenpflege Mitwirkenden

Untersuchung und Behandlung
  • Medikamente bereitstellen, Verabreichung von Injektionen und Infusionen
  • Messung der Vitalzeichen
  • Bestimmung des Zuckers im Blut
  • Blutentnahme
  • Massnahmen zur Atemtherapie
  • Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
  • Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
  • Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
  • Wundpflege

Grundpflege
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Bewegungsübungen, Mobilisieren
  • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen
  • Betten, Lagern

Adresse
Spitexzentrum
Mühlegustrasse 22
9403 Goldach

Kontakt
Telefon 071 844 40 30
E-Mail info@spitex-bodensee.ch

Öffnungszeiten
Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie unter www.spitex-bodensee.ch.

Kontakt

Haus Mühlegut
Mühlegutstrasse 20/22
9403 Goldach
luc.haltner@goldach.ch

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA). Sie berät Sie…
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Zugehörige Objekte

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