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Pflegeheim der Region Rorschach PeLago

Zimmer Pelago
Das Pflegeheim der Region Rorschach PeLago ist als Zweckverband der Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Untereggen organisiert. Pflegebedürftige Menschen erhalten hier professionelle Betreuung.

Oft werden pflegebedürftige Betagte von Angehörigen und den Spitex-Diensten zu Hause betreut und gepflegt. Bricht dieses Betreuungsnetz infolge zunehmender Pflegeintensität oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen zusammen, muss der betroffene Betagte meist notfallmässig in ein Spital eingewiesen werden.

Das Pflegeheim der Region Rorschach PeLago bietet darum das Pflegeheim-Nottelefon an. Unter der Nummer 079 618 19 20 erreichen Sie Tag und Nacht eine kompetente Ansprechperson.

Ziel dieser Dienstleistung ist es, bei Betreuungs- und Pflegenotfällen einen Eintritt ins Pflegeheim innert maximal 3 Stunden zu ermöglichen.

Im Pflegeheim der Region Rorschach stehen Einer, Zweier-, Mehrbett- und Notfallzimmer zur Verfügung. Neben dem definitiven Eintritt bietet das Haus Ferien-, Tages- und Nachtaufenthalte an. Die Zimmer sind wohnlich und können zum Teil mit eigenen Möbeln eingerichtet werden können. Alle Zimmer verfügen über einen Radio- und einen Fernsehanschluss.

Kontakt:

Pflegeheim der Region Rorschach PeLago
Wiesenstrasse 14
9404 Rorschacherberg

071 858 65 65
info@pelago.ch

Weitere Informationen finden Sie unter www.pelago.ch.

Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das…
Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An-, Um- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer/-innen:
  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsscheine der Kinder (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Gebühren Migrationsamt
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Dienstleistung kostenlos. Die Gebühren für das Migrationsamt belaufen sich bei Erwachsenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf CHF 30, bei Kindern auf CHF 20 und bei Drittstaatsangehörige (Erwachsene und Kinder) CHF 30.

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA). Sie berät Sie…
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

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