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Betreibung, Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Der Link der Online-Dienstleistung führt Sie auf die Seite von www.betreibungsschalter.ch Dort können Sie das Betreibungsbegehren online ausfüllen. Der Betreibungsschalter findet dann das zuständige Amt.

Sie können die Formulare "Betreibungsbegehren" aber auch bestellen. Klicken Sie dazu das Mail-Symbol an.

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Finanzangelegenheiten
Online-Schalter

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronsich ein. Geben Sie an, wie viele Formulare "Betreibungsbegehren" Sie wünschen.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Betreibungsamt die gewünschte Anzahl Betreibungsbegehren per Post zu.

Bestellformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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