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Betreibung, Fortsetzungsbegehren

Verstreicht nach der Zustellung des Zahlungsbefehles durch das Betreibungsamt die Zahlungsfrist unbenutzt und hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt stellt je nach Art des Schuldners (Privatperson oder juristische Person) eine Pfändungsankündigung oder eine Konkursandrohung aus. Das Begehren ist dem Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einzureichen. Weitere Informationen zur Fortsetzung der Betreibung finden Sie auf der Rückseite des Formulars.

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Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, wie viele Formulare "Fortsetzungsbegehren" Sie wünschen.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Betreibungsamt die gewünschte Anzahl Fortsetzungsbegehren per Post zu.

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Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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