Kopfzeile

search

Inhalt

Polizeistundenverlängerung (Verkürzung der Schliessungszeit)

Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese dauern von
  • 24.00 bis 05.00 Uhr
  • 01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden.

Die Verkürzung der Schliessungszeit bzw. die Polizeistundenverlängerung, wie sie in der Regel genannt wird, ist kostenlos.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, bis wann Sie die Polizeistundenverlängerung wünschen. Diese wird in der Regel bis längstens 03.00 Uhr gewährt.

Verfahren

Nach Erhalt der Bestellung sendet Ihnen das Gemeindesekretariat die Verlängerungsbewilligung per Post zu. Gleichzeitig informiert es die Polizeistation Goldach.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

Sitemap