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Feuerwerkverkauf, Bewilligungsgesuch

Bewilligungsinstanz für den Verkauf von Feuerwerk ist der Gemeinderat. Eine Bewilligung ist möglich für folgende Zeiträume:
  • maximal 14 Tage vor dem 1. August
  • maximal 5 Tage vor Silvester
Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden.

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Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Gemeindesekretariat das Gesuchsformular per Post zu.

Bestellformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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