Abrechnungspflicht für Arbeitgebende mit Personal im Haushalt oder einer Liegenschaft
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss nicht in jedem Fall angemeldet werden. Erforderlich ist eine Anmeldung, wenn das jährliche Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb über 2300 Franken beträgt. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen die Grenze von 2300 Franken nicht, ist keine Anmeldung notwendig.
Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-beitraege können die Formulare heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
- Website
- https://www.svasg.ch/se