Auflageverfahren
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 23ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Sondernutzungsplan Sonnental mit besonderen Vorschriften (besondere Bauweise nach Art. 25ff. PBG)
Im Sinn von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan während dreissig Tagen, d. h. vom 15. Januar 2019 bis 13. Februar 2019, im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen die Änderung des Überbauungsplans während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, erheben.
Goldach, 14. Januar 2019
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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