Schutzverordnungen liegen auf
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass er mit der Schutzverordnung in die Rechte der betroffenen Grundeigentümer eingreift. Er hat den Erlass deshalb sorgfältig beraten. An zwei «Dorfapéro i de Aula» hat er überdies die Ziele und die Wirkung der Schutzverordnung in Bezug auf die Kultur- und die Naturobjekte erläutert und Fragen dazu beantwortet.
Parallel zur allgemeinen Schutzverordnung erfolgte die Überarbeitung der besonderen Schutzverordnung Schuppis. Das Naturschutzgebiet Schuppis ist ein Schutzobjekt von nationaler Bedeutung und wichtiger Lebensraum für Vögel, Amphibien und Insekten.
Im Plangebiet der besonderen Schutzverordnung Schuppis liegt die BMX-Anlage. Bei der Überarbeitung ging es insbesondere auch darum, Regeln für ein geordnetes Nebeneinander von Sport und Naturschutz festzulegen.
Beide Erlasse liegen vom 23. September bis 23. Oktober öffentlich auf.
Zugehörige Objekte
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allg. Schutzverordnung, Bestimmungen.pdf | Download | 1 | allg. Schutzverordnung, Bestimmungen.pdf |
Inventar geschützte Naturobjekte.pdf | Download | 2 | Inventar geschützte Naturobjekte.pdf |
Inventar geschützte Kulturobjekte.pdf | Download | 3 | Inventar geschützte Kulturobjekte.pdf |
Planungsbericht.pdf | Download | 4 | Planungsbericht.pdf |
beso. Schutzverordnung Schuppis, Plan.pdf | Download | 5 | beso. Schutzverordnung Schuppis, Plan.pdf |
beso. Schutzverordnung Schppis, Bestimmungen.pdf | Download | 6 | beso. Schutzverordnung Schppis, Bestimmungen.pdf |