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Zusammenarbeitsprojekt Goldach-Rorschach nimmt wieder Fahrt auf

26. Juni 2025

Heute betreiben die meisten Gemeinden den Grossteil ihrer Abteilungen selbst. Das bedeutet für den Kanton St. Gallen rund 70 Steuerämter, Bauverwaltungen oder Sozialämter. Wo sich der Fachkräftemangel zu stark akzentuiert, haben auf freiwilliger Basis bereits erste Ämterfusionen stattgefunden, beispielsweise bei den Grundbuchämtern oder den Betreibungsämtern. Deren Anzahl hat sich mittlerweile deutlich reduziert. Die Erfahrung zeigt, dass die zusammengelegten Ämter ihre Dienstleistungen gut und effizient erbringen, die Stellvertretung besser geregelt ist und die Arbeit in einem grösseren Team geschätzt wird.

Rathaus Goldach Rathaus Rorschach

Kompetenzzentren für Verwaltungsdienstleistungen
Die Räte der Gemeinden Goldach und Rorschach haben deshalb beschlossen, die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene systematisch zu verstärken und die heute noch eigenständig geführten Abteilungen schrittweise in regionale Kompetenzzentren zu überführen, wo dies sinnvoll ist.

In einer ersten Phase sind Ämterfusionen in den Bereichen Steuern, Soziales, Bau und Umwelt, Liegenschaften und Parkierung, Tiefbau und Personalwesen angedacht. In einem separaten Projekt läuft die Zusammenlegung der gesamten Informatik. Hier ist auch die Gemeinde Rorschacherberg mit im Boot.

Verschiedene Fachgruppen untersuchten für die einzelnen Bereiche unter der Gesamtprojektleitung von Peter Baumberger die Synergien und entwickelten für ihre Kompetenzzentren mögliche Organigramme. Der Bericht an die Räte bestätigte bereits im Herbst 2024 das grosse Potenzial. Die koordinierte Projektbearbeitung zeigte aber auch auf, dass eine systematische Zusammenarbeit einen organisatorischen Überbau braucht, damit die beteiligten Gemeinden die Verantwortung für die gemeinsamen Bereiche auch gemeinsam tragen können. Im Vordergrund stand schon damals eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Öffentlich-rechtliche Anstalt als passendes Modell
Die rechtlichen Abklärungen zur künftigen Organisation übertrugen die Räte Rechtsanwalt Dr. Hans-Rudolf Arta. Dessen Bericht zeigte auf, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt die Bedürfnisse der Gemeinden am besten abdecken kann. Die Gründung bedarf der Zustimmung der Bürgerschaft. Ziel ist es, Bericht und Antrag dazu an der ordentlichen Bürgerversammlung 2026 zu unterbreiten.

Den Räten ist es wichtig, dass die öffentlich-rechtliche Anstalt die politischen Mitspracherechte der Bevölkerung nicht einschränkt. Die Kompetenzzentren erbringen einzig Dienstleistungen zu Gunsten der beteiligten Gemeinden. Die Kosten, die diesen Dienstleistungen zugrunde liegen, beispielsweise die Umsetzung einer Strassensanierung, werden weiterhin über die Budgets der einzelnen Gemeinden durch die Bürgerversammlungen beschlossen.

Zusätzliche Einnahmen dank Drittaufträgen
Die öffentlich-rechtliche Anstalt kann ihre Dienstleistungen auch für Drittgemeinden erbringen, indem sie mit ihnen für einzelne Bereiche Verträge abschliesst. Es gibt bereits entsprechende Interessenten. Ziel muss es sein, dass die Kompetenzzentren die zusätzlichen Aufträge dank der Synergiegewinne ohne oder nur mit beschränkten Stellenaufstockungen bewältigen können und sie mit den zusätzlichen Einnahmen einen «Gewinn» zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Anstalt generieren können. Dadurch reduzieren sich die Verwaltungskosten für die beteiligten Gemeinden.

Gestützt auf diese Grundlage gehen nun die Arbeiten in den Fachgruppen weiter. Dabei gilt es insbesondere, die
Dienstleistungspreise bzw. die Abrechnung mit den beteiligten Gemeinden zu regeln. Stimmen die Bürgerversammlungen den Anträgen der Räte zu, soll die öffentlich-rechtliche Anstalt ihren Betrieb am 1. Januar 2027 aufnehmen.

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