Bürgerversammlung
Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Die ordentliche Bürgerversammlung findet in der Regel am letzten Montag im März statt.
Ort
WartegghalleWarteggweg
9403 Goldach
Kompetenzen
- die Gemeindeordnung;
- die Jahresrechnung;
- Voranschlag und Steuerfuss;
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen; als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen;
- Erwerb von Grundstücken zu einem Preis, der den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigt;
- Veräusserung von Grundstücken, wenn Verkehrswert oder Anlagekosten den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen, soweit nicht ein Beschluss der Bürgerschaft im Einzelfall eine andere Regelung vorsieht;
- Veräusserung von Mehrheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Gemeindeordnung oder ein Beschluss der Bürgerschaft keine andere Regelung vorsieht;
- Nachtragskredite, soweit die Gemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht;
- Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen mit Auflagen oder Bedingungen von grosser Tragweite;
- Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und bei Zweckverbänden;
- Initiativbegehren;
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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